AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Schäfer WPS G.Schäfer GmbH (Schäfer WPS) für den Verkauf und die Lieferung von Wellness – Produkten, Whirlpools und Saunen (Stand: Januar 2022)

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Schäfer WPS. Anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Änderungen und Nebenabreden, sowie Verein- barungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen sind nur wirksam, wenn sie durch Schäfer WPS schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses.
  2. Sollte/n eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen hiervon nicht berührt. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
  3. Liefertermine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Sollte Schäfer WPS aus Gründen, die Schäfer WPS nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, unvorhergesehene Störungen des Betriebes oder der Betriebe der Lieferanten von Schäfer WPS, Verzögerungen durch Transporteure oder Behörden), vereinbarte Liefertermine nicht einhalten können, bleibt der Vertrag in dieser Zeit weiter bestehen und der Fristlauf ruht. Schäfer WPS be- hält sich in so einem Fall vor, unverzüglich (innerhalb von 3 Tagen ab Kenntnis) dem Kunden schriftlich mitzutei- len, dass die Leistung nicht verfügbar ist und Schäfer WPS vom Vertrag zurücktritt. In diesem Fall wird Schäfer WPS gegebenenfalls bereits erfolgte Gegenleistungen unverzüglich (innerhalb von drei Tagen ab Mitteilung) dem Kunden zurückerstatten. Der Schadensersatzanspruch des Kunden bei Lieferverzug von Schäfer WPS beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  4. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe an den Kunden bzw. an den von Schäfer WPS beauftragten Beförderer auf den Kunden über. Im Falle der Montage durch Schäfer WPS oder durch die von Schäfer WPS beauftragten Monteure geht diese Gefahr nach erfolgter Abnahme auf den Kunden über, bzw. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde sich im Annahmeverzug befindet.
  5. Soweit keine Vorkasse oder Anzahlung vereinbart wurde, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung und Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu bezahlen. Skonto wird nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gewährt. Gültig ist der Preis der in der Auftragsbestätigung genannt wird. Sollte zwischen Vertragsschluss und Lie- ferung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegen, behält sich Schäfer WPS vor, den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Warenpreis zu berechnen. Die Preise verstehen sich grundsätzlich, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, ohne Lieferung und ohne Montage.
  6. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Schäfer WPS. Bei Zahlung mit Scheck gilt der Kaufpreis erst dann als bezahlt, wenn er eingelöst wurde. Bei Verarbeitung, Weiterveräußerung, Vermischung oder Verbindung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt anteilig auf das neue Produkt bzw. tritt der Kunde die Gegenforderung bis zur Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab.
  7. Der Kunde darf die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen, so lange Schäfer WPS hieran noch einen Eigentumsvorbehalt hat. Er hat Schäfer WPS umgehend zu informieren, falls von Dritten Rechte (z. B. Vollstreckungsmaßnahmen) an der Vorbehaltsware geltend gemacht werden, den Dritten auf die Eigentumsrech- te von Schäfer WPS hinzuweisen und die Kosten für die Abwehr dieser Ansprüche zu tragen.
  8. Sollten an der Ware Mängel auftreten, hat Schäfer WPS zuerst das Recht auf Nacherfüllung. Soweit die Nacher- füllung fehlschlägt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Verjährungsfrist für gebrauchte Ware beträgt ein Jahr ab Entstehung, für neue Ware 2 Jahre.
  9. Soweit durch den Kunden Vorleistungen zu erbringen sind (Elektroanschlüsse, Tragwerke, etc.) haben diese bis zur Lieferung fachgerecht zu erfolgen. Kann die Funktionsüberprüfung durch fehlende oder mangelhafte Vorleis- tung nicht erfolgen, geht dies zu Lasten des Kunden. Die Ware gilt gleichwohl als abgenommen. Kann der Auf- bau oder die Montage durch fehlende oder mangelhafte Vorleistung nicht erfolgen, befindet sich der Kunde in Annahmeverzug und hat die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

10.Die in den Schriftstücken, Aufträgen und Zeichnungen von Schäfer WPS bausseitig verwendeten Maße sind durch den Kunden zu prüfen. Nachlieferungen, Änderungen, Neuanfertigungen, etc. die aufgrund falscher Maße notwendig werden sollten, sind durch den Kunden vollständig zu vergüten.

  1. Elektroarbeiten sind immer bauseits und auf Kosten und Risiko des Kunden durchzuführen.
  2. Schäfer WPS haftet für Schäden, die durch Schäfer WPS schuldhaft und vorsätzlich oder grob fahrlässig hervor- gerufen wurden. Im Falle der Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten, Leben, Körper und/oder Gesund- heit haftet Schäfer WPS auch für leichte Fahrlässigkeit. In diesem Fall wird die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes werden hierdurch nicht berührt.